MITMACHEN

Gemeinsam GEGEN den Holzweg

 

Wir möchten Sie gerne dafür gewinnen, unsere Bürgerinitiative „Holzweg21“ kostenlos und ohne jegliche weitere Verpflichtung zu unterstützen, damit wir gemeinsam erreichen, dass die vorliegend geplante Straße letztlich nicht gebaut wird.

 

Unterstützerliste

 

1. Schritt: Bitte laden Sie sich eine aktuelle leere Unterstützerliste hier herunter!

2. Schritt: Bitte tragen Sie dann Ihren Namen und Ihre Anschrift mit Datum in die Unterstützerliste und unterschreiben Sie hinter Ihrer Zeile.

 

Wenn möglich: Bitte lassen Sie auch noch Freunde, Bekannte, Verwandte, Nachbarn etc. auf der Liste eintragen und unterschreiben. Jede Stimme GEGEN den Holzweg ist uns willkommen!

 

3. Schritt: Bitte faxen Sie die Liste dann an folgende Faxnummer: 08254 – 27928 -03

Alternativ können Sie uns die Unterstützerliste selbstverständlich postalisch an unsere Adresse unten senden sowie per Scan an die Email-Adresse Holzweg21@web.de

 

Die Unterstützerliste enthält die wichtigsten Argumente gegen den Holzweg im Überblick. Mehr Argumente finden Sie hier

 

Wir halten Sie übrigens zudem über unseren Twitter-Account "Holzweg21“ auf dem Laufenden. Folgen Sie uns!

 

Sollten Sie an uns Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

 

Sie erreichen uns wie folgt:



Bürgerinitiative Holzweg21

Am Stiglberg 18

85250 Altomünster



Sprecher: Florian Mair

Telefon: 08254 – 27928 -01

Fax: 08254 – 27928 -03

Email: Holzweg21(at)web.de

 



Ihr Einspruch GEGEN den Holzweg

 

Grundsätzlich gilt: Jedem ist der Einspruch gegen den Holzweg möglich, ob nun direkt betroffen oder nicht. Nutzen Sie Ihr Einspruchsrecht! Es ist nicht zu spät! Jetzt läuft die offizielle Beteiligung der Öffentlichkeit!

 

Aktuell: Beteiligung der Öffentlichkeit (07.03. – 08.04.2013)

 

Derzeit, nämlich vom 07.03. – 08.04.2013, ist die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans Altomünster Nr. 37 (zur „Gemeindeverbindungsstraße Altomünster-St2047“, bekannt unter „Holzweg“) möglich. In diesem Zeitraum sind auch alle Einsprüche gegen den „Holzweg“ vorzubringen.

 

Wir können nur alle ermuntern, dieses Recht zur Beteiligung zu nutzen! Legen Sie rechtzeitig Ihren Einspruch ein!

 

In den letzten Monaten haben wir vereinzelt Stimmen gehört, die behaupteten, „das wäre doch entschieden“. Wer auch immer diese Gerücht in die Welt gesetzt hat, hierzu können wir nur sagen:
Es ist aktuell gar nichts entschieden! Es gibt keine Satzung zu dem Bebauungsplan!

 

Im obigen Zeitraum können Sie sich bei der Marktgemeinde Altomünster die Unterlagen zum „Holzweg“ mal genauer ansehen. Diese liegen dort im Zimmer OG 01 von Montag bis Freitag jeweils 07:30 – 12:00 Uhr (und Donnerstag 13:00 – 18:30 Uhr) aus.

Rechtliche Grundlage des Einspruchs bzw. der Stellungnahme: § 3 BauGB

Wenn Sie Näheres zum Einspruch wissen möchten, rufen Sie uns gerne an. Wir geben gerne unsere Informationen an Sie weiter.   > Kontakt

Übrigens: Sie müssen nicht einmal Bürger der Marktgemeinde Altomünster sein, um Einspruch einzulegen. Das Interesse an einer solchen Angelegenheit wird grundsätzlich der gesamten Öffentlichkeit, auch außerhalb, zugebilligt.



Vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Bereits vom 28.02. – 31.03.2011 (verlängert auf den 02.05.2011) gab es im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine solche Einspruchsmöglichkeit. Davon haben 28 Bürger einzeln und wir als Bürgerinitiative Holzweg21, stellvertretend für 427 Bürger, Stellungnahmen abgegeben.



Einspruch der Bürgerinitiative „Holzweg21“ vom 29.04.2011:

 

Lesen Sie selbst, welche einfachen Antworten die Marktgemeinde Altomünster auf unsere Argumente fand.

 

Antwort des Marktes Altomünster auf den Einspruch und Beschluss des Gemeinderats: 

Allein der Beschluss der Gemeinde spricht Bände:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerinitiative mit den überreichten

Unterschriftslisten zur Kenntnis. Um die Bedenken hinsichtlich der Verkehrszunahme im Bereich

der Stumpfenbacher Straße aufzugreifen, erfolgt eine gutachterliche Überprüfung der Emissionssituation. Aus dargelegten Gründen kann aber den grundsätzlichen Forderungen der

Bürgerinitiative nicht gefolgt werden. Der Gemeinderat hält daher an der geplanten Straße und der

gewählten Trasse fest.“

 

Ein bisschen wenig für eine 33-seitige, stichhaltige Einspruchsbegründung.

 

Die Antworten der Marktgemeinde Altomünster auf die anderen Stellungnahmen (inklusive derjenigen der Träger öffentlicher Belange wie z.B. der Unteren Naturschutzbehörde) fielen nicht besser aus. Sie finden sie hier: Einsprüche der Bürger etc.

 

Die Einsprüche der Bürger wurden von der Gemeinde nicht veröffentlicht, nicht einmal bei der beschlussfassenden Sitzung der Gemeinde verlesen. Keiner (außer den Gemeinderäten) wusste also, welche Argumente konkret vorgebracht wurden.

Verlesen wurden dort nur von externen Beratern die bausteinartig zusammengesetzten Antworten der Gemeinde zur sogenannten Abwägung, sprich zur Formulierung der Beschlussfassung – mit Mantra-artiger Schlussformel: „Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. … Aus dargelegten Gründen wird an dem Straßenbauvorhaben festgehalten.“

Wer hätte danach etwas anderes erwartet als ein durchgängig einstimmiges Ergebnis im Gemeinderat Altomünster – 19:0. Angesichts der Tatsache, dass faktisch kaum ein Punkt in dem Gremium während des ganzen Abends kontrovers diskutiert wurde, sind das ja eher kubanische Verhältnisse.

 

Na dann. Diese Geschlossenheit ist uns doch Ansporn genug. Es geht weiter, es bleibt spannend.