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DRUCKFRISCH: Stellungnahme von Holzweg21 am 16.05.2013 bei Gemeinde abgegeben

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit, die FÜR ALLE noch bis 31.05.2013 möglich ist, hat auch die Bürgerinitiative "Holzweg21" nun ihre Stellungnahme abgegeben. Wie immer transparent für alle finden Sie hier unsere Begründung, wie sie der Marktgemeinde zuging:

Stellungnahme Holzweg21 vom 16.05.2013
H21_Holzweg21 Bürgerbeteiligung offiziel[...]
PDF-Dokument [5.3 MB]

Vielleicht sind in unserer Stellungnahme ja Argumente enthalten, die auch Sie anführen möchten. Bitte fühlen Sie sich frei, unsere Argumente und Fakten zu verwenden.

Um sicher zu gehen, dass Sie nichts vergessen, können Sie gerne gegenüber der Gemeinde unser Dokument Ihrer Stellungnahme beifügen oder darauf verweisen, dass sie sich im Übrigen allen Argumenten unserer Stellungnahme anschließen. Dann bekommen Sie auch hierzu die Antwort der Gemeinde.

 

Ihr Einspruch gegen den Holzweg

Grundsätzlich gilt: Jedem ist der Einspruch gegen den Holzweg möglich, ob nun direkt betroffen oder nicht. Nutzen Sie Ihr Einspruchsrecht! Es ist nicht zu spät! Jetzt läuft die offizielle Beteiligung der Öffentlichkeit!

 

Aktuell: Beteiligung der Öffentlichkeit (07.03. – 15.04.2013), nun verlängert bis Ende Mai 2013 für Einsprüche/Stellungnahmen!

 

Derzeit, nämlich vom 07.03. – 15.04.2013 (und nun nochmals verlängert bis Ende Mai 2013), ist die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans Altomünster Nr. 37 (zur „Gemeindeverbindungsstraße Altomünster-St2047“, bekannt unter „Holzweg“) möglich. In diesem Zeitraum sind alle Einsprüche gegen den „Holzweg“ vorzubringen. Mitte Mai 2013 lief zwar die Frist zur Einsichtnahme ab, die Gemeinde hat aber uns gegenüber erklärt, dass bei Bedarf gerne noch Einsicht in die Unterlagen genommen werden könne.

 

Wir können nur alle ermuntern, dieses Recht zur Beteiligung zu nutzen! Legen Sie rechtzeitig Ihren Einspruch ein!

 

In den letzten Monaten haben wir vereinzelt Stimmen gehört, die behaupteten, „das wäre doch entschieden“. Wer auch immer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, hierzu können wir nur sagen:
Es ist aktuell gar nichts entschieden! Es gibt keine Satzung zu dem Bebauungsplan!

 

Im obigen Zeitraum können Sie sich bei der Marktgemeinde Altomünster die Unterlagen zum „Holzweg“ mal genauer ansehen. Diese liegen dort im Zimmer OG 01 von Montag bis Freitag jeweils 07:30 – 12:00 Uhr (und Donnerstag 13:00 – 18:30 Uhr) aus. HINWEIS: am 31.05.2013 hat die Verwaltung der Marktgemeinde Altomünster geschlossen.

Rechtliche Grundlage des Einspruchs bzw. der Stellungnahme: § 3 BauGB

Wenn Sie Näheres zum Einspruch wissen möchten, rufen Sie uns gerne an. Wir geben gerne unsere Informationen an Sie weiter.   > Kontakt


Übrigens: Sie müssen nicht einmal Bürger der Marktgemeinde Altomünster sein, um Einspruch einzulegen. Das Interesse an einer solchen Angelegenheit wird grundsätzlich der gesamten Öffentlichkeit, auch außerhalb, zugebilligt.

          

Vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Bereits vom 28.02. – 31.03.2011 (verlängert auf den 02.05.2011) gab es im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine solche Einspruchsmöglichkeit. Davon haben 28 Bürger einzeln und wir als Bürgerinitiative Holzweg21, stellvertretend für 427 Bürger, Stellungnahmen abgegeben.

 

Einspruch der Bürgerinitiative „Holzweg21“ vom 29.04.2011:

 

Lesen Sie selbst, welche einfachen Antworten die Marktgemeinde Altomünster auf unsere Argumente fand.

 

Antwort des Marktes Altomünster auf den Einspruch und Beschluss des Gemeinderats: 

Allein der Beschluss der Gemeinde spricht Bände:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerinitiative mit den überreichten

Unterschriftslisten zur Kenntnis. Um die Bedenken hinsichtlich der Verkehrszunahme im Bereich

der Stumpfenbacher Straße aufzugreifen, erfolgt eine gutachterliche Überprüfung der Emissionssituation. Aus dargelegten Gründen kann aber den grundsätzlichen Forderungen der

Bürgerinitiative nicht gefolgt werden. Der Gemeinderat hält daher an der geplanten Straße und der

gewählten Trasse fest.“

 

Ein bisschen wenig für eine 33-seitige, stichhaltige Einspruchsbegründung.

 

Die Antworten der Marktgemeinde Altomünster auf die anderen Stellungnahmen (inklusive derjenigen der Träger öffentlicher Belange wie z.B. der Unteren Naturschutzbehörde) fielen nicht besser aus. Sie finden sie hier: Einsprüche der Bürger etc.



Die Einsprüche der Bürger wurden von der Gemeinde nicht veröffentlicht, nicht einmal bei der beschlussfassenden Sitzung der Gemeinde verlesen. Keiner (außer den Gemeinderäten) wusste also, welche Argumente konkret vorgebracht wurden.

Verlesen wurden dort nur von externen Beratern die bausteinartig zusammengesetzten Antworten der Gemeinde zur sogenannten Abwägung, sprich zur Formulierung der Beschlussfassung – mit Mantra-artiger Schlussformel: „Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. … Aus dargelegten Gründen wird an dem Straßenbauvorhaben festgehalten.“

Wer hätte danach etwas anderes erwartet als ein durchgängig einstimmiges Ergebnis im Gemeinderat Altomünster – 19:0. Angesichts der Tatsache, dass faktisch kaum ein Punkt in dem Gremium während des ganzen Abends kontrovers diskutiert wurde, sind das ja eher kubanische Verhältnisse.

 

Na dann. Diese Geschlossenheit ist uns doch Ansporn genug. Es geht weiter, es bleibt spannend.